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Einigung im T-Shirt-Spruch-Streit

Im "T-Shirt-Spruch-Streit" vor dem Landgericht München l (Az. 33 O 14221/18), haben sich die Parteien – die bayrische Musikerin und Kabarettistin Martina Schwarzmann vertreten durch ihre Plattenfirma und das bayerische Mode-Label Oberlandla aus Lenggries – heute vor der auf das Marken- und Urheberrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München l geeinigt. Streitig waren Ansprüche wegen der Verwendung des Spruchs "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" auf T-Shirts, die die Beklagte vertrieben hat.

Die Parteien haben sich ohne Aufgabe ihrer unterschiedlichen Rechtsstandpunkte darauf verständigt, auf eine Klärung der in dem Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu Urheberrecht und Urheberschaft des Spruchs zu verzichten und mit der gütlichen Einigung ihre Wertschätzung für die bairische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen.

Die Klägerin wendet sich daher nicht mehr gegen die Herstellung und den Vertrieb von Produkten durch Oberlandla mit dem Spruch "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad". Oberlandla wird von den Erlösen aus dem Verkauf entsprechender Produkte einen Betrag i.H.v. 2,- EUR an den gemeinnützigen Radiosender Radio BUH spenden, der sich unter anderem der Förderung bayrischer Nachwuchsmusiker verschrieben hat.

Die Pressemeldung des LG München I finden Sie hier auf der Internetseite des Landgerichts.

Fabio Cinelli, als Inhaber von Oberlandla der Beklagte in diesem Fall, wurde im Rechtsstreit vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei KVLEGAL.


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