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Händler werden?

Wuist Oberlandla-Händler wern? Schee, des gfreit uns sakrisch! Schaung ma moi, ob des z’sammgeht:

Mia beliefern nur den stationären Einzelhandel, und hier bevorzugt kloane Boutiquen und Fachgeschäfte mit „b‘sonderm“ Sortiment, die Wert legen auf a scheene Warenpräsentation und Kundenberatung. Des muaß ned zwingend a Bekleidungsgschäft sein. Mia sagen auch bei g'fegadn Läden anderer Branchen (Tattoostudios, Barbershops, Kuriositäten-Läden usw...) ned nein. Z'sammpassen müss' ma halt.

Mia gewähren zwar keinen Gebietsschutz, Exklusivrechte oder ähnliches. Aber freilich achten mia auch aus Eigeninteresse drauf, ned zu viele Händler pro Region anzunehmen die sich dann gegenseitig s'Gschäft kaputt macha. Mia woin uns scho a wengerl rar macha und exklusiv bleiben. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Das Versandgeschäft behalt ma uns selber vor. Mia beliefern folglich koane Versandhändler, die über Kataloge oder online in Webshops bzw. eCommerce-Plattformen wie z.B. Amazon, eBay, u.ä. Fernabsatzhandel betreiben. Ladenbetreiber die zusätzlich Online-Handel oder Versand-Handel betreiben, erklären sich bereits mit der Händler-Anmeldung damit einverstanden, die Oberlandla-Waren primär im Ladengeschäft anzubieten.

Geliefert wird nur auf eigene Rechnung. Es wird keine Ware auf Kommission zur Verfügung gestellt. Für Händler-Konten bestehen mia  auf an kloana Mindestbestellwert von 100,00 EUR pro Order. (Kleinere Bestellungen sind prinzipiell möglich, werden aber mit einem Mindermengenzuschlag beaufschlagt.)

Nach erfolgreicher Händler-Registrierung wird der Kundenaccount umgestellt auf Händler-Konditionen. Ab dann werden bei allen Artikeln in unserem Online-Shop die Netto-Einkaufspreise angezeigt (sofern mit Händler-Zugang eingeloggt). 

Pass’ma z’samm? Bedingungen akzeptiert? Dann Bewerbung per eMail an post@oberland.la mit folgenden Angaben:

  1. Firmierung (vollständige Rechnungsadresse)
  2. Ansprechpartner mit Telefonnummer
  3. Name und Adresse des Ladens (falls abweichend von 1.)
  4. Internetauftritt / Facebook-Präsenz (sofern vorhanden)
  5. eMail-Adresse unter der der Händler-Account im Shop angelegt werden soll (falls unter dieser eMail-Adresse bereits ein Kundenkonto existiert, wird dieses auf Händler-Konditionen umgestellt).
  6. Gewerbenachweis (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, etc.)
  7. USt.-IdNr.
  8. aussagekräftige Fotos des Ladens!

 

Mia behalten uns vor, Händler-Anmeldungen abzulehnen (auch ohne Nennung von Gründen). Händler-Accounts werden nach gewisser Zeit der Inaktivität (koane Bestellungen/Umsätze) auf normale Endkunden-Preise z’ruck gestuft.

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