Lieferung in Deutschland   ab 2,50 Euro

Der Fall "Griaß di" und die Monopolisierung unserer Sprache

Die Herren Mayr & Abel postulieren in einem Zeitungsbericht des Münchner Merkurs vom 09.08.2012, sie seien mit ihrer Idee, jene bairische Grußformel auf Textilien zu drucken „ziemlich oft kopiert“ worden, was sie letztlich dazu veranlasst hätte, das „Griaß di“ als Marke schützen zu lassen und Wettbewerber per Abmahnung aus dem Markt zu drängen. Ist die bairische Wendung „Griaß di“ denn tatsächlich die Idee der beiden Allgäuer? – Kopieren, in diesem Sinne, kann man doch nur geistiges Eigentum mit einer gewissen schöpferischen Höhe. „Griaß di“ ist in etwa so innovativ wie „Baum“. Wo ist da die geistige Leistung dieser beiden Herren? Auch die Idee, Begrifflichkeiten aus unser aller Kulturgut, unserer Sprache, auf T-Shirts zu drucken, ist nicht neu, und schon gar nicht von den Herren Mayr & Abel erfunden. Abgesehen davon wäre eine reine Idee ohnehin weder marken- noch patentrechtlich schützbar, sondern tatsächlich nur das sichtbare Ergebnis dieser Idee: eine Kreation, ein Design, ein Bild, ein Schriftzug, ein Verfahren, ein Produkt.

Wenn so herrlich bairische Kraftausdrücke wie „Zipfeklatscher“ (registriert auf Michael „Bully“ Herbigs Filmproduktionsfirma herbX) oder das in Bayern beliebte und vom Monaco Franze geprägte Kosewort „Spatzl“ (angemeldet von einer Jugendherbergsbetreiberin in Niedersachsen) monopolisiert werden können, dann geht unsere kulturelle Freiheit verloren. Da läuft etwas schief in der praktischen Auslegung der Markengesetze. Eintragungsfähig als Wortmarke sollten nur Begriffe oder Wortkombinationen sein, die ein Minimum an Eigenschöpfung aufweisen und im allgemeinen Sprachgebrauch bisher unbekannt sind. Oder zumindest weitgehend ungebräuchlich. Aber doch bitte nicht gängige Grußformeln wie „Griaß di“ oder Jahreszahlen wie „2012“ (vom Intern. Olymp. Committee angemeldet, und von den Patentbehörden tatsächlich eingetragen!).

Allgemeinsprachlich verwendete Ausdrücke müssen frei verwendbar für jedermann bleiben! Schutzfähig sollten Alltagsbegriffe allenfalls als sogenannte Wort-/Bildmarke sein. Also in einer spezifischen optischen Darstellung. Damit wäre die Kreativleistung des speziellen typographisch gestalteten Schriftzugs geschützt, nicht aber der reine Begriff ansich. Jedoch ließen die deutschen und europäischen Patentbehörden entsprechende Markenanmeldungen bereits mehrfach zu. Und mit großer Sorge muss man die steigende Tendenz beobachten, mit der so etwas geschieht! Noch 2009 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung der Marke „Griaß di“ abgewiesen. 2011 gibt die europäische Behörde in Alicante der Eintragung statt.

Rein formaljuristisch mag das Vorgehen der beiden Herren aus dem Allgäu also gesetzeskonform sein – das HABM hat der Anmeldung ja stattgegeben und den beiden Allgäuern damit Schutzrechte zugesprochen, die sie durchsetzen dürfen. Leider verlangt das Markenrecht, anders als das Urheberrecht, keine schöpferische Höhe des Werks, um Schutz zu erlangen. ABER: Das Markenrecht wurde nicht geschaffen um die Alltagssprache zu monopolisieren, sondern um geistiges Eigentum und Investitionen in Forschung/Entwicklung abzusichern. Doch wie es hier (und leider in zunehmendem Maße) angewendet wird, verhindert es die Kreativität, anstatt sie zu schützen.

Denn es hilft auch nichts, die Schreibweise von „Griaß di“ auf „Grias de“ zu ändern. Das Markenrecht orientiert sich bei der Beurteilung einer Markenverletzung an der Verwechselbarkeit. Da muss man also gar nicht eine zu 100% identische Wiedergabe der Marke nutzen, um ggf. belangt werden zu können. Es genügt schon, wenn man nur etwas verwendet, das vom durchschnittlich aufmerksamen Betrachter mit der angemeldeten Marke verwechselt werden könnte. Das lässt viel Interpretationsspielraum zu und müsste im Zweifel kostspielig vor Gericht ausgestritten werden.

Durch die derzeitige Auslegung des Markenrechts und die Art und Weise wie Patentbehörden das Gesetz anwenden, macht sich im Prinzip jeder strafbar, der solcherlei Worte, egal in welcher optischen Darstellung und Schreibweise, auf ein Textil druckt. In vielen Fällen ohne es zu wissen. Denn nur wenigen ist überhaupt bewusst, dass Wörter aus dem allgemeinen Sprachgut Schutzrechte erlangen können, die so weit reichen, dass jegliche Darstellung und Schreibweise eine Markenverletzung darstellen könnte. Und bei der Fülle an täglich neu angemeldeten Worten ist es auch schier unmöglich stets auf dem Laufenden zu sein, welche denn nun plötzlich nicht mehr verwendet werden dürfen. Hinzu kommt nämlich erschwerend, dass der Schutz auch rückwirkend in Kraft tritt. Wer also eine Wendung wie „Griaß di“ auf ein T-Shirt drucken ließ, ehe das als Marke eingetragen wurde, kann dennoch nachträglich teuer abgemahnt werden. Ihm kann die Geschäftsgrundlage entzogen werden und damit seine wirtschaftliche Existenz vernichtet. All dies stellt nicht nur ein völlig unverhältnismäßiges Risiko für den Einzelnen dar, mit existenzbedrohenden Kosten konfrontiert zu werden oder unbeabsichtigt in die Illegalität abzurutschen. Es ist zudem ein unzumutbarer Eingriff in gesellschaftliche Grundrechte. Kunstfreiheit wird in unserer Verfassung garantiert. Die derzeitige Praxis im Umgang mit dem Markenrecht untergräbt dieses verfassungsgemäße Recht weil es unser kulturelles Allgemeingut „Sprache“ monopolisiert.

Der Inhalt auch unserer Firma ist es, unsere schöne bairische Sprache in modisch-coolen Designs auf Textilien zu bringen. Wenn wir unsere Sprache nicht mehr frei nutzen dürfen, ist unsere Existenz bedroht. Müssen wir – um unsere Existenz zu schützen – nun auch alle von uns verwendeten Floskeln vorsorglich als Marken eintragen lassen, um zu verhindern, dass es ein anderer tut und uns die Nutzung untersagt? Wir fühlen uns beinahe genötigt ebenfalls allgemeingebräuchliche Begriffe als Marken anzumelden, bevor jemand anders sie der allgemeinen, freien Verwendbarkeit entzieht.

Uns wäre es lieber, wir könnten uns einem fairen Wettbewerb stellen und den Markt entscheiden lassen, ob unsere Dialekt-Shirts schöner, besser, cooler, oder kultiger sind, als die unserer Mitbewerber. Doch haben wir die Befürchtung, dass es immer mehr solcher Marktteilnehmer geben wird, die den freien Wettbewerb durch missbräuchliche Ausnutzung markenrechtlicher Schlupflöcher zu beeinflussen versuchen. Diese Entwicklung betrachten wir mit ganz großer Sorge.

Darauf muss man den Gesetzgeber und die zuständigen Entscheider in den Patent- und Markenbehörden aufmerksam machen. Falls die derzeitige Formulierung des Markenrechts eine solch zweifelhafte Anwendung der Gesetze zulässt, muss man sie DRINGEND ändern, bevor diese missbräuchlichen Markeneintragungen vollends überhand nehmen.

Glücklicherweise gibt es auch Ausnahmen von dieser besorgniserregend zunehmenden Praxis. Es gibt Gerichte, die den Markenschutz für Alltagssprache deutlich einschränken. Zwei Beispiele (weitere lassen sich recherchieren):

http://www.anwalt.de/rechtstipps/markenanmeldung-am-beispiel-nicht-quatschen-machen_020208.html

http://www.perspektive-mittelstand.de/BGH-Urteil-DDR-und-CCCP-auf-Kleidung-keine-Markenverletzung/management-wissen/3171.html

Nicht dass diese Urteile die Markeneintragung als solche zurückwiesen, oder gar die Löschung der Marken(n) zum Ergebnis hatten. Nein. Aber immerhin sind die aus der Markeneintragung resultierenden Schutzrechte und Ansprüche deutlich eingeschränkt worden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Freihaltungsbedürfnis der Umgangssprache (egal ob Schriftdeutsch oder Dialekte) muss ernst genommen werden und die Nutzer von umgangssprachlichen Begriffen in ihren Marken dürften den freien, auch kommerziellen, Gebrauch dieser Worte nicht verhindern können, solange sie nicht mit ebenfalls angemeldeten Bildmarken kollidieren.

Wackersberg, im August 2012

FREIGABE: Sie können diesen Text - auch in gekürzter Form - mit Hinweis auf unsere Homepage ("https://oberland.la") auf Ihrer Webseite oder in Ihren redaktionellen Veröffentlichungen kostenlos verwenden.

INFO / KONTAKT:

"Oberlandla" ist ein junges Design-Label, dass es sich zum Ziel gesetzt hat, statt englischer Worte lieber bairische Mundart zur Gestaltung modischer Trend-Bekleidung zu nutzen. Cooler Style aus Bayern für Bayern.

Oberlandla®
Pressekontakt: Fabio Cinelli
An der Bretonenbrücke 9
83661 Lenggries - Anger
Tel. 08042/5633080
Mail: post {AT} oberland . la
Web: https://oberland.la


Bitte gib die Zahlenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.