Mal wieder etwas zum Thema Monopolisierung unserer Sprache.
Ende August schickt uns ein in München ansässiges Plattenlabel eine Abmahnung, weil wir für eines unserer Shirt-Designs einen Spruch verwenden, den angeblich eine bei diesem Label unter Vertrag stehende bayerische Liedermacherin erfunden hätte. Sie sei die Urheberin dieses Spruchs und wir dürften ihn darum nicht auf Shirts nutzen. Man fordert von uns, eine schriftliche Unterlassungerklärung abzugeben.
Nun ist es aus unserer Sicht aber so: besagte Redensart kenne ich, Inhaber und Verantwortlicher für die Marke Oberlandla®, schon aus meiner frühen Kindheit. Meine Mutter hat sie schon verwendet und sie kennt sie von ihrem Vater, meinem Großvater (Gott hab ihn selig).
Die abgemahnte Zeile zählt darum aus unserer Sicht seit Jahrzehnten zum allgemeinen Sprachgebrauch, und das nicht nur im Bairischen sondern auch im Hochdeutschen. Dass eine Musikerin im Jahr 2008 ein Lied mit dieser Floskel im Refrain veröffentlicht hat, macht sie nicht zur Erfinderin dieser Floskel. Dass sie die Urheberschaft für diese Zeile für sich beanspruchen will und ihre Plattenfirma daraus Unterlassungsforderungen gegenüber uns ableitet, erscheint uns darum abwegig und nicht nachvollziehbar.
Nach einer Reihe Anwaltsschreiben hin und her war außergerichtlich bis dato keine Einigung zu erzielen. Ende Oktober hat das Plattenlabel beim Landgericht München Klage gegen uns eingereicht. Ob und wie weit die Musikerin selbst hinter diesem Vorgehen steht, entzieht sich unserer Kenntnis. Wie die Angelegenheit ausgehen wird, ist momentan noch ungewiss. Geld hat’s bis jetzt aber schon einiges gekostet, wie jeder weiß arbeiten Anwälte nicht kostenlos.
Da wir uns in einem schwebenden Verfahren befinden, werden wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen um welchen Ausdruck aus unserem Sortiment es geht und wer es ist, der ihn uns verbieten möchte. Aber es ist so ähnlich als würde jemand ein Lied mit z.B. „is da Weg länger wia da Karrn werd gfahrn“ im Titel schreiben und dann behaupten er hätte diesen Titel erfunden und niemand weiteres dürfe diese Zeile aus seinem Lied ab jetzt mehr verwenden.
Wieder einmal müssen wir uns gegen die Monopolisierung von allgemeinsprachlichen Begriffen wehren. Wir wollen und werden es uns nicht gefallen lassen, dass Menschen versuchen unser aller Kulturgut in seiner freien Nutzung einzuschränken indem sie unsere Sprache und unsere Mundart für sich allein in Beschlag nehmen.
Schon 2012 haben wir zu einem ähnlichen gelagerten Fall, ohne dass wir damals selbst betroffen waren, einen offenen Brief zu dieser Thematik veröffentlicht um unseren freiheitlichen Standpunkt zu verdeutlichen. Dieser ist als einer der frühesten Artikel im Blog auf unserer Website nachzulesen.
Im Jahr 2013 standen wir dann erstmals selbst vor Gericht und konnten dahingehend einen Erfolg erzielen, dass wir das abgemahnte „Wuidara" bis heute in unserem Sortiment weiter anbieten dürfen. Ein Jahr später haben wir es außergerichtlich abwehren können, dass man uns die Nutzung des im Bairischen gebräuchlichen Schimpfworts „Sacklzement“ untersagen wollte.
Nun war es ein paar Jahre ruhig und aktuell probiert wieder jemand uns eine bayerisch allgemeinsprachliche Redensart zu verbieten.
Auch diesmal kämpfen wir für die Freiheit der Sprache. Wir lassen uns allgemein übliche Dialektbegriffe und -floskeln nicht wegnehmen. Wir bestehen auf die künstlerische Freiheit übliche Mundartbegriffe, Idiome, Redensarten und Sprichwörter in dekorative Designs umzusetzen und auf Shirts zu drucken. Und wir bestehen auf die geschäftliche Freiheit diese Shirts auch zu verkaufen um damit unseren Lebensunterhalt zu verdienen und die Gehälter unserer Mitarbeiter zu bezahlen.
Wer aus eigener Kreativität etwas erschafft, soll auch das Recht haben das geschaffene Werk zu schützen. Das wollen wir niemandem in Abrede stellen. Auch wir wollen unsere geistigen Schöpfungen schützen. In den Look unserer Shirts investieren wir viel Zeit und Herzblut. Als unsere Schöpfungen betrachten wir die künstlerische Ausgestaltung in bildhafte Motive und Designs und eigene Wortneuschöpfungen, die wir selbst kreieren. Viele Ausdrücke und Floskeln entnehmen wir jedoch einfach unser aller Sprachgebrauch. Wir werden gebräuchliche Redensarten niemals als unser geistiges Eigentum darstellen. Wer in seinem Werk Elemente der Allgemeinsprache verwendet, soll nicht das Recht haben, diese Elemente isoliert für sich allein zu beanspruchen. Wir nicht, und auch andere nicht.
Die Sprache muss frei bleiben für jedermann.
Und warum dieses Problem auch etwas mit Artikel 13 der bevorstehenden EU-Urheberrechtsreform und den geplanten Upload-Filtern zu tun hat, das erzäh ich in diesem Video: